(1) Dieses Gesetz tritt mit dem Ersten des auf die Verkündung folgenden zweiten Kalendermonats in Kraft.

(2) Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes treten außer Kraft:

    Elchwinkel.Legal.JurisImport.GesetzeImInternet.GiiXml.Ialle sonstigen diesem Gesetz entgegenstehenden oder gleichlautenden Vorschriften.