(1) Dieses Gesetz tritt mit dem Ersten des auf die Verkündung folgenden zweiten Kalendermonats in Kraft.
(2) Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes treten außer Kraft: Elchwinkel.Legal.JurisImport.GesetzeImInternet.GiiXml.Ialle sonstigen diesem Gesetz entgegenstehenden oder gleichlautenden Vorschriften.