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Abschnitt 3 - Schlussvorschriften
§ 17 Übergangsregelung
§ 18 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Werkfeuerwehrausbildungsverordnung
(Verordnung über die Berufsausbildung zum Werkfeuerwehrmann und zur Werkfeuerwehrfrau - WFAusbV)
§ 18 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1.
August 2015 in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Entwicklung und Erprobung des Ausbildungsberufes Werkfeuerwehrmann/Werkfeuerwehrfrau vom 7.
Juli 2009 (BGBl.
I S. 1747) außer Kraft.