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2. Abschnitt - Anbauregeln
§ 4 Rebanlagen
§ 5 Anerkennung der für Qualitätswein, Prädikatswein, Qualitätslikörwein b. A., Qualitätsperlwein b.A. und Sekt b.A. geeigneten Rebflächen
§ 6 Wiederbepflanzungen
§ 6a Umwandlung bestehender Pflanzungsrechte
§ 7 Festsetzung eines Prozentsatzes für Neuanpflanzungen
§ 7a Genehmigungsfähigkeit
§ 7b Festlegung von Prioritätskriterien
§ 7c Zuständigkeit und Verfahren
§ 7d Inanspruchnahme von Genehmigungen
§ 7e Vom Genehmigungssystem ausgenommene Flächen
§ 8 Klassifizierung von Rebsorten
§ 8a Bewirtschaftung des Produktionspotenzials
§ 8b (weggefallen)
§ 9 Hektarertrag
§ 9a Abgabe, Verwendung oder Verwertung von Wein, Jungwein oder Traubenmost aus nicht selbst erzeugten Weintrauben, nicht selbst erzeugtem Jungwein oder nicht selbst erzeugtem Traubenmost
§ 10 Übermenge
§ 11 Destillation
§ 12 Ermächtigungen
Weingesetz (WeinG 1994)
§ 8b (weggefallen)