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3. - Ausübung der Disziplinarbefugnis
§ 32 Ermittlungen des Disziplinarvorgesetzten
§ 33 Prüfungspflicht des Disziplinarvorgesetzten
§ 34 Bindung an tatsächliche Feststellungen anderer Entscheidungen
§ 35 Selbständigkeit des Disziplinarvorgesetzten
§ 36 Absehen von einer Disziplinarmaßnahme
§ 37 Verhängen der Disziplinarmaßnahme
§ 38 Richtlinien für das Bemessen der Disziplinarmaßnahme
§ 39 Anrechnung von Freiheitsentziehung auf die Disziplinarmaßnahme
§ 40 Mitwirkung des Richters bei der Verhängung von Disziplinararrest
§ 41 Disziplinarvorgesetzter und gerichtliches Disziplinarverfahren
Wehrdisziplinarordnung (WDO)
§ 41 Disziplinarvorgesetzter und gerichtliches Disziplinarverfahren
Ist die Einleitung eines gerichtlichen Disziplinarverfahrens geboten, führt der zuständige Disziplinarvorgesetzte die Entscheidung der Einleitungsbehörde herbei.