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1. - Einfache Disziplinarmaßnahmen
§ 22 Arten der einfachen Disziplinarmaßnahmen
§ 23 Verweis, strenger Verweis
§ 24 Disziplinarbuße
§ 25 Ausgangsbeschränkung
§ 26 Disziplinararrest
Wehrdisziplinarordnung (WDO)
§ 26 Disziplinararrest
Der Disziplinararrest besteht in einfacher Freiheitsentziehung.
Er dauert mindestens drei Tage und höchstens drei Wochen.