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V. - Schlußvorschriften
§ 24 Neufassung
§ 24a
§ 24b Verzicht auf die Vermögensteuer der umgewandelten ehemaligen volkseigenen Kombinate, Betriebe und Einrichtungen für das zweite Halbjahr 1990
§ 24c Zeitlich befristete Sondervorschrift für die Besteuerung nach dem Vermögen in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet
§ 25 Anwendung des Gesetzes
Vermögensteuergesetz (VStG)
§ 24a