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Kapitel 1 - Allgemeine Wertermittlungsvorschriften
§ 39 Unmittelbare Bewertung einer Anwartschaft
§ 40 Zeitratierliche Bewertung einer Anwartschaft
§ 41 Bewertung einer laufenden Versorgung
§ 42 Bewertung nach Billigkeit
Versorgungsausgleichsgesetz
(Gesetz über den Versorgungsausgleich - VersAusglG)
§ 42 Bewertung nach Billigkeit
Führt weder die unmittelbare Bewertung noch die zeitratierliche Bewertung zu einem Ergebnis, das dem Grundsatz der Halbteilung entspricht, so ist der Wert nach billigem Ermessen zu ermitteln.