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Unterabschnitt 2 - Interne Teilung
§ 10 Interne Teilung
§ 11 Anforderungen an die interne Teilung
§ 12 Rechtsfolge der internen Teilung von Betriebsrenten
§ 13 Teilungskosten des Versorgungsträgers
Versorgungsausgleichsgesetz
(Gesetz über den Versorgungsausgleich - VersAusglG)
§ 12 Rechtsfolge der internen Teilung von Betriebsrenten
Gilt für das auszugleichende Anrecht das Betriebsrentengesetz, so erlangt die ausgleichsberechtigte Person mit der Übertragung des Anrechts die Stellung eines ausgeschiedenen Arbeitnehmers im Sinne des Betriebsrentengesetzes.