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Abschnitt 4 - Sofortiger Vollzug und Bekanntmachung
§ 26a Sofortiger Vollzug
§ 26b Bekanntmachung von Maßnahmen
§ 26c Bekanntmachung von Bußgeldentscheidungen
Vermögensanlagengesetz
(Gesetz über Vermögensanlagen - VermAnlG)
§ 26a Sofortiger Vollzug
Widerspruch und Anfechtungsklage gegen Maßnahmen der Bundesanstalt nach den §
§ 15a
bis
19
haben keine aufschiebende Wirkung.