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Fünfter Abschnitt - Besteuerung
§ 16 Steuerberechnung, Besteuerungszeitraum und Einzelbesteuerung
§ 17 Änderung der Bemessungsgrundlage
§ 18 Besteuerungsverfahren
§ 18a Zusammenfassende Meldung
§ 18b Gesonderte Erklärung innergemeinschaftlicher Lieferungen und bestimmter sonstiger Leistungen im Besteuerungsverfahren
§ 18c Meldepflicht bei der Lieferung neuer Fahrzeuge
§ 18d Vorlage von Urkunden
§ 18e Bestätigungsverfahren
§ 18f Sicherheitsleistung
§ 18g Abgabe des Antrags auf Vergütung von Vorsteuerbeträgen in einem anderen Mitgliedstaat
§ 18h Verfahren der Abgabe der Umsatzsteuererklärung für einen anderen Mitgliedstaat
§ 19 Besteuerung der Kleinunternehmer
§ 20 Berechnung der Steuer nach vereinnahmten Entgelten
§ 21 Besondere Vorschriften für die Einfuhrumsatzsteuer
§ 22 Aufzeichnungspflichten
§ 22a Fiskalvertretung
§ 22b Rechte und Pflichten des Fiskalvertreters
§ 22c Ausstellung von Rechnungen im Falle der Fiskalvertretung
§ 22d Steuernummer und zuständiges Finanzamt
§ 22e Untersagung der Fiskalvertretung
Umsatzsteuergesetz (UStG)
§ 18f Sicherheitsleistung
Bei Steueranmeldungen im Sinne von
§ 18 Abs. 1 und 3
kann die Zustimmung nach
§ 168 Satz 2 der Abgabenordnung
im Einvernehmen mit dem Unternehmer von einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht werden.
Satz 1 gilt entsprechend für die Festsetzung nach
§ 167 Abs. 1 Satz 1 der Abgabenordnung
, wenn sie zu einer Erstattung führt.