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- - Zu § 4 Nr. 3 des Gesetzes
§ 19
§ 20 Belegmäßiger Nachweis bei steuerfreien Leistungen, die sich auf Gegenstände der Ausfuhr oder Einfuhr beziehen
§ 21 Buchmäßiger Nachweis bei steuerfreien Leistungen, die sich auf Gegenstände der Ausfuhr oder Einfuhr beziehen
Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV)
§ 19
(weggefallen)