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Dritter Abschnitt - Verschmelzung durch Neugründung
§ 36 Anzuwendende Vorschriften
§ 37 Inhalt des Verschmelzungsvertrags
§ 38 Anmeldung der Verschmelzung und des neuen Rechtsträgers
Umwandlungsgesetz (UmwG)
§ 37 Inhalt des Verschmelzungsvertrags
In dem Verschmelzungsvertrag muà der Gesellschaftsvertrag, der Partnerschaftsvertrag oder die Satzung des neuen Rechtsträgers enthalten sein oder festgestellt werden.