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Dritter Unterabschnitt - Formwechsel in eine eingetragene Genossenschaft
§ 283 Vorbereitung und Durchführung der Mitgliederversammlung
§ 284 Beschluß der Mitgliederversammlung
§ 285 Inhalt des Umwandlungsbeschlusses
§ 286 Anmeldung des Formwechsels
§ 287 (weggefallen)
§ 288 Wirkungen des Formwechsels
§ 289 Geschäftsguthaben, Benachrichtigung der Mitglieder
§ 290 Abfindungsangebot
Umwandlungsgesetz (UmwG)
§ 290 Abfindungsangebot
Auf das Abfindungsangebot nach
§ 207 Abs. 1 Satz 2
sind
§ 270 Abs. 1
sowie
§ 282 Abs. 2
entsprechend anzuwenden.