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Zweiter Unterabschnitt - Formwechsel in eine Kapitalgesellschaft
§ 273 Möglichkeit des Formwechsels
§ 274 Vorbereitung und Durchführung der Mitgliederversammlung
§ 275 Beschluß der Mitgliederversammlung
§ 276 Inhalt des Umwandlungsbeschlusses
§ 277 Kapitalschutz
§ 278 Anmeldung des Formwechsels
§ 279 (weggefallen)
§ 280 Wirkungen des Formwechsels
§ 281 Benachrichtigung der Anteilsinhaber, Veräußerung von Aktien, Hauptversammlungsbeschlüsse
§ 282 Abfindungsangebot
Umwandlungsgesetz (UmwG)
§ 280 Wirkungen des Formwechsels
Durch den Formwechsel werden die bisherigen Mitgliedschaften zu Anteilen an der Gesellschaft neuer Rechtsform und zu Teilrechten.
ยง 266 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 und 3
ist entsprechend anzuwenden.