Gesetze
Studium
Definitionen
Schemata
Suche
Achter Abschnitt - Ausgliederung aus dem Vermögen rechtsfähiger Stiftungen
§ 161 Möglichkeit der Ausgliederung
§ 162 Ausgliederungsbericht
§ 163 Beschluß über den Vertrag
§ 164 Genehmigung der Ausgliederung
§ 165 Sachgründungsbericht und Gründungsbericht
§ 166 Haftung der Stiftung
§ 167 Zeitliche Begrenzung der Haftung für übertragene Verbindlichkeiten
Umwandlungsgesetz (UmwG)
§ 167 Zeitliche Begrenzung der Haftung für übertragene Verbindlichkeiten
Auf die zeitliche Begrenzung der Haftung der Stiftung für die im Ausgliederungs- und Übernahmevertrag aufgeführten Verbindlichkeiten ist
§ 157
entsprechend anzuwenden.