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Zweiter Abschnitt - Spaltung zur Aufnahme
§ 126 Inhalt des Spaltungs- und Übernahmevertrags
§ 127 Spaltungsbericht
§ 128 Zustimmung zur Spaltung in Sonderfällen
§ 129 Anmeldung der Spaltung
§ 130 Eintragung der Spaltung
§ 131 Wirkungen der Eintragung
§ 132 (weggefallen)
§ 133 Schutz der Gläubiger und der Inhaber von Sonderrechten
§ 134 Schutz der Gläubiger in besonderen Fällen
Umwandlungsgesetz (UmwG)
§ 129 Anmeldung der Spaltung
Zur Anmeldung der Spaltung ist auch das Vertretungsorgan jedes der übernehmenden Rechtsträger berechtigt.