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Siebenter Abschnitt - Verschmelzung genossenschaftlicher Prüfungsverbände
§ 105 Möglichkeit der Verschmelzung
§ 106 Vorbereitung, Durchführung und Beschluß der Mitgliederversammlung
§ 107 Pflichten der Vorstände
§ 108 Austritt von Mitgliedern des übertragenden Verbandes
Umwandlungsgesetz (UmwG)
§ 106 Vorbereitung, Durchführung und Beschluß der Mitgliederversammlung
Auf die Vorbereitung, die Durchführung und den Beschluß der Mitgliederversammlung sind die §
§ 101
bis
103
entsprechend anzuwenden.