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Teil 2 - Vorschriften für den Ausbildungsberuf Fachkraft für Wasserversorgungstechnik
§ 4 Ausbildungsberufsbild
§ 5 Ausbildungsrahmenplan
§ 6 Ausbildungsplan
§ 7 Berichtsheft
§ 8 Zwischenprüfung
§ 9 Abschlussprüfung
Verordnung über die Berufsausbildung in den umwelttechnischen Berufen (UmwAusbV)
§ 6 Ausbildungsplan
Der Ausbildende hat unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes für den Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.