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Teil 4 - Vorschriften für den Ausbildungsberuf Fachkraft für Kreislauf- und Abfallwirtschaft
§ 16 Ausbildungsberufsbild
§ 17 Ausbildungsrahmenplan
§ 18 Ausbildungsplan
§ 19 Berichtsheft
§ 20 Zwischenprüfung
§ 21 Abschlussprüfung
Verordnung über die Berufsausbildung in den umwelttechnischen Berufen (UmwAusbV)
§ 18 Ausbildungsplan
Der Ausbildende hat unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes für den Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.