Gesetze
Studium
Definitionen
Schemata
Suche
Dritter Abschnitt - Altgeldguthaben, Gruppe III
§ 9
Umstellungsgesetz
(Drittes Gesetz zur Neuordnung des Geldwesens - UmstG)
§ 9
Soweit dieses Gesetz und die dazu ergehenden Durchführungsverordnungen nicht etwas anderes bestimmen, begründen die nichtmeldepflichtigen Altgeldguthaben keinen Anspruch auf Umwandlung in Neugeldguthaben.
Diese Altgeldguthaben erlöschen.