Gesetze
Studium
Definitionen
Schemata
Suche
Unterabschnitt 1 - Allgemeine Vorschriften
§ 5 Anwendung der Zivilprozessordnung und anderer Vorschriften
§ 6 Zuständigkeit
§ 7 Veröffentlichungsbefugnis
Unterlassungsklagengesetz
(Gesetz über Unterlassungsklagen bei Verbraucherrechts- und anderen Verstößen - UKlaG)
§ 5 Anwendung der Zivilprozessordnung und anderer Vorschriften
Auf das Verfahren sind die Vorschriften der Zivilprozessordnung und
§ 12 Absatz 1, 2, 4 und 5 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
anzuwenden, soweit sich aus diesem Gesetz nicht etwas anderes ergibt.