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Abschnitt 5 - Anwendungsbereich
§ 15 Ausnahme für das Arbeitsrecht
Unterlassungsklagengesetz
(Gesetz über Unterlassungsklagen bei Verbraucherrechts- und anderen Verstößen - UKlaG)
§ 15 Ausnahme für das Arbeitsrecht
Dieses Gesetz findet auf das Arbeitsrecht keine Anwendung.