1. eine eindeutige Nachweisnummer,
2. die Projektnummer,
3. den Namen und die Anschrift des ausstellenden Projektträgers und des aktuellen Inhabers des UER-Nachweises,
4. das Datum der Ausstellung,
5. das Datum, an dem die ersten Upstream-Emissionsminderungen durch die Projekttätigkeit erreicht worden sind,
6. die Höhe der Upstream-Emissionsminderungen in Kilogramm Kohlenstoffdioxid-Äquivalent,
7. bei Projekttätigkeiten in Zusammenhang mit der Erdölförderung je Ölquelle das Gas-Öl-Verhältnis im Verifizierungszeitraum,
8. das Verpflichtungsjahr, in dem die Upstream-Emissionsminderungen anrechenbar sind,
9. den Zeitraum, in dem die Upstream-Emissionsminderungen erbracht wurden, und
10. eine Erklärung des Projektträgers, dass die Upstream-Emissionsminderungen durch die Projekttätigkeit unbeschadet des § 29 Absatz 2 nicht als Upstream-Emissionsminderungen in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union geltend gemacht wurden.