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Art V - Übergangs- und Schlußbestimmungen
§ 15
§ 16
Zweites Überleitungsgesetz
(Zweites Gesetz zur Überleitung von Lasten und Deckungsmitteln auf den Bund - ÜblG 2)
§ 16
Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1.
April 1950 in Kraft, soweit sich nicht aus seinen Bestimmungen etwas anderes ergibt.