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2. - Kriegsfolgenhilfe
§ 7
§ 8
§ 9
§ 10
§ 11
§ 12
§ 13
Erstes Überleitungsgesetz
(Erstes Gesetz zur Überleitung von Lasten und Deckungsmitteln auf den Bund - ÜblG 1)
§ 9
Fürsorgekosten sind sowohl Geldleistungen (laufende und einmalige Unterstützungen) als auch Sachleistungen der offenen und geschlossenen Fürsorge.