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Vierter Abschnitt - Gemeinsame Vorschriften
§ 22 Abweichende Vereinbarungen
§ 23 Besondere gesetzliche Regelungen
Teilzeit- und Befristungsgesetz
(Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge - TzBfG)
§ 23 Besondere gesetzliche Regelungen
Besondere Regelungen über Teilzeitarbeit und über die Befristung von Arbeitsverträgen nach anderen gesetzlichen Vorschriften bleiben unberührt.