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Unterabschnitt 1 - Wegerechte
§ 68 Grundsatz der Benutzung öffentlicher Wege
§ 69 Übertragung des Wegerechts
§ 70 Mitnutzung und Wegerecht
§ 71 Rücksichtnahme auf Wegeunterhaltung und Widmungszweck
§ 72 Gebotene Änderung
§ 73 Schonung der Baumpflanzungen
§ 74 Besondere Anlagen
§ 75 Spätere besondere Anlagen
§ 76 Beeinträchtigung von Grundstücken und Gebäuden
§ 77 Ersatzansprüche
Telekommunikationsgesetz (TKG)
§ 77 Ersatzansprüche
Die Verjährung der auf den §
§ 70
bis
76
beruhenden Ansprüche richtet sich nach den Regelungen über die regelmäßige Verjährung nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch.