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Abschnitt 2 - Zugangsregulierung
§ 16 Verträge über Zusammenschaltung
§ 17 Vertraulichkeit von Informationen
§ 18 Kontrolle über Zugang zu Endnutzern
§ 19 Diskriminierungsverbot
§ 20 Transparenzverpflichtung
§ 21 Zugangsverpflichtungen
§ 22 Zugangsvereinbarungen
§ 23 Standardangebot
§ 24 Getrennte Rechnungsführung
§ 25 Anordnungen durch die Bundesnetzagentur
§ 26 Veröffentlichung
Telekommunikationsgesetz (TKG)
§ 26 Veröffentlichung
Die Bundesnetzagentur veröffentlicht die nach diesem Abschnitt getroffenen Maßnahmen unter Wahrung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen der betroffenen Unternehmen.