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Unterabschnitt 3 - Vorschriften über eingeführte Tiere und Waren
§ 32 Allgemeine Bestimmung
§ 33 Eingeführte Schlachttiere
§ 34 Eingeführte Nutz- und Zuchttiere, eingeführte Bruteier sowie daraus geschlüpftes Geflügel
§ 34a Eingeführte Affen und Halbaffen
§ 35 Eingeführte Vögel
§ 36
§ 36a Verbringen eingeführter Waren in Lager in Freizonen, Freilager und Zolllager
Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung
(Verordnung über das innergemeinschaftliche Verbringen sowie die Einfuhr und Durchfuhr von Tieren und Waren - BmTierSSchV)
§ 36
(weggefallen)