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Unterabschnitt 1 - Anforderungen an die Einfuhr
§ 22 Genehmigungsfreie Einfuhr
§ 23 Sonderbestimmungen für den Handel mit bestimmten Drittländern
§ 23a Sonderbestimmungen für die Einfuhr von in Drittländern zurückgewiesenen Sendungen
§ 24 Genehmigungspflichtige Einfuhr
§ 24a Einfuhrverbot für bestimmte Waren
§ 25 Besondere Einfuhrverbote
§ 26 Einfuhr über bestimmte Überwachungsstellen
§ 27 Einfuhruntersuchung
§ 28
Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung
(Verordnung über das innergemeinschaftliche Verbringen sowie die Einfuhr und Durchfuhr von Tieren und Waren - BmTierSSchV)
§ 24 Genehmigungspflichtige Einfuhr
Die Einfuhr von Tieren und Waren nach Anlage 4 bedarf der Genehmigung.