Gesetze
Studium
Definitionen
Schemata
Suche
Zweiter Abschnitt - Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen
§ 3 Versorgungsauftrag
§ 4 Anforderungen an die Spendeeinrichtungen
§ 5 Auswahl der spendenden Personen
§ 6 Aufklärung, Einwilligung
§ 7 Anforderungen zur Entnahme der Spende
§ 8 Spenderimmunisierung
§ 9 Hämatopoetische Stammzellen aus dem peripheren Blut und andere Blutbestandteile
§ 10 Aufwandsentschädigung
§ 11 Spenderdokumentation, Datenschutz
§ 11a Blutdepots
§ 12 Verordnungsermächtigung
§ 12a Richtlinien zum Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft und Technik zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen
Transfusionsgesetz
(Gesetz zur Regelung des Transfusionswesens - TFG)
§ 11a Blutdepots
Für Blutdepots der Einrichtungen der Krankenversorgung, die ausschließlich für interne Zwecke, einschließlich der Anwendung, Blutprodukte lagern und abgeben, gelten die Vorschriften des
§ 3 Abs. 1 Satz 1, 3 und 4
,
§ 4 Abs. 1 Satz 1 und 2
,
§ 7 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 und 4
und
§ 20 Abs. 2 der Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung
sowie
§ 16 Abs. 2
und
§ 19 Abs. 3
entsprechend.