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Abschnitt 3 - Abschlussprüfung
§ 10 Ziel und Zeitpunkt
§ 11 Inhalt
§ 12 Prüfungsbereiche
§ 13 Prüfungsbereich Fertigungstechniken
§ 14 Prüfungsbereich Planung und Fertigung
§ 15 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
§ 16 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
Textil- und Modenäherausbildungsverordnung
(Verordnung über die Berufsausbildung zum Textil- und Modenäher und zur Textil- und Modenäherin - TexModNäherAusbV)
§ 12 Prüfungsbereiche
Die Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
1.
Fertigungstechniken,
2.
Planung und Fertigung und
3.
Wirtschafts- und Sozialkunde.