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III. - Vorstand
§ 6 Zusammensetzung und Geschäftsordnung
§ 7 Vertretung der Gesellschaft
§ 8 Geschäftsführung
§ 9 Zustimmungspflichtige Geschäfte
Satzung der Deutsche Telekom AG (Anhang des Gesetzes zur Umwandlung der Unternehmen der Deutschen Bundespost in die Rechtsform der Aktiengesellschaft) (TelekAGSa)
§ 8 Geschäftsführung
Der Vorstand führt die Geschäfte unter Beachtung der Geschäftsordnung und des vom Aufsichtsrat gebilligten Geschäftsverteilungsplans.