Gesetze
Studium
Definitionen
Schemata
Suche
Zweiter Abschnitt - Ausführung des Haushaltsplans
§ 13 Bruttonachweis, Einzelnachweis
§ 14 Aufhebung der Sperre
§ 15 Überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben
§ 16 Verpflichtungsermächtigungen
§ 17 Zuwendungen
§ 18 Sachliche und zeitliche Bindung
§ 19 Deckungsfähigkeit
§ 20 Einweisung in eine Stelle für Beamte
§ 21 Baumaßnahmen, größere Beschaffungen, größere Entwicklungsvorhaben
§ 22 Öffentliche Ausschreibung
§ 23 Vorleistungen
§ 24 Veräußerung von Vermögensgegenständen
§ 25 Beteiligung an privatrechtlichen Unternehmen
Verordnung über das Haushaltswesen in der Sozialversicherung (SVHV)
§ 23 Vorleistungen
Vorleistungen dürfen nur vereinbart oder bewirkt werden, wenn dies allgemein üblich oder durch besondere Umstände gerechtfertigt ist.