Gesetze
Studium
Definitionen
Schemata
Suche
3. - Einmalige Entschädigung
§ 63e
Soldatenversorgungsgesetz
(Gesetz über die Versorgung für die ehemaligen Soldaten der Bundeswehr und ihre Hinterbliebenen - SVG)
§ 63e
Erleidet ein Soldat einen Einsatzunfall im Sinne von
§ 63c Absatz 2
mit den in
§ 63a Absatz 1
genannten Folgen, gilt
§ 63a
entsprechend.