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Dritter Abschnitt - Zuständigkeits- und Schlussvorschriften
§ 12 Zuständigkeit
§ 13 Außerkrafttreten
Sicherheitsüberprüfungsfeststellungsverordnung
(Verordnung zur Feststellung der Behörden des Bundes mit Aufgaben von vergleichbarer Sicherheitsempfindlichkeit wie die der Nachrichtendienste des Bundes und zur Feststellung der öffentlichen Stellen des Bundes und der nichtöffentlichen Stellen mit lebens- oder verteidigungswichtigen Einrichtungen - SÜFV)
§ 13 Außerkrafttreten
Die §
§ 2
bis
12
treten am 10.
Januar 2021 außer Kraft.