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III. - Durchführungs-, Bußgeld- und Schlussvorschriften
§ 44 Sachliche Zuständigkeit
§ 45 Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
§ 46 Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis
§ 47 Örtliche Zuständigkeit
§ 48 Verkehrsunterricht
§ 49 Ordnungswidrigkeiten
§ 50 Sonderregelung für die Insel Helgoland
§ 51 Besondere Kostenregelung
§ 52 Übergangs- und Anwendungsbestimmungen
§ 53 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
§ 48 Verkehrsunterricht
Wer Verkehrsvorschriften nicht beachtet, ist auf Vorladung der Straßenverkehrsbehörde oder der von ihr beauftragten Beamten verpflichtet, an einem Unterricht über das Verhalten im Straßenverkehr teilzunehmen.