Gesetze
Studium
Definitionen
Schemata
Suche
VI. - Fahrerlaubnisregister
§ 48 Registerführung und Registerbehörden
§ 49 Zweckbestimmung der Register
§ 50 Inhalt der Fahrerlaubnisregister
§ 51 Mitteilung an das Zentrale Fahrerlaubnisregister
§ 52 Übermittlung
§ 53 Direkteinstellung und Abruf im automatisierten Verfahren
§ 54 Automatisiertes Mitteilungs-, Anfrage- und Auskunftsverfahren beim Kraftfahrt-Bundesamt
§ 55 Übermittlung von Daten an Stellen außerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes
§ 56 Abruf im automatisierten Verfahren durch Stellen außerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes
§ 57 Übermittlung und Nutzung von Daten für wissenschaftliche, statistische und gesetzgeberische Zwecke
§ 58 Auskunft über eigene Daten aus den Registern
§ 59 Datenvergleich zur Beseitigung von Fehlern
§ 60 Allgemeine Vorschriften für die Datenübermittlung, Verarbeitung und Nutzung der Daten durch den Empfänger
§ 61 Löschung der Daten
§ 62 Register über die Dienstfahrerlaubnisse der Bundeswehr
§ 63 Ermächtigungsgrundlagen, Ausführungsvorschriften
Straßenverkehrsgesetz (StVG)
§ 51 Mitteilung an das Zentrale Fahrerlaubnisregister
Die Fahrerlaubnisbehörden teilen dem Kraftfahrt-Bundesamt zur Speicherung im Zentralen Fahrerlaubnisregister unverzüglich die auf Grund des
§ 50 Abs. 1
zu speichernden oder zu einer Änderung oder Löschung einer Eintragung führenden Daten mit.