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II. - Haftpflicht
§ 7 Haftung des Halters, Schwarzfahrt
§ 8 Ausnahmen
§ 8a Entgeltliche Personenbeförderung, Verbot des Haftungsausschlusses
§ 9 Mitverschulden
§ 10 Umfang der Ersatzpflicht bei Tötung
§ 11 Umfang der Ersatzpflicht bei Körperverletzung
§ 12 Höchstbeträge
§ 12a Höchstbeträge bei Beförderung gefährlicher Güter
§ 12b Nichtanwendbarkeit der Höchstbeträge
§ 13 Geldrente
§ 14 Verjährung
§ 15 Verwirkung
§ 16 Sonstige Gesetze
§ 17 Schadensverursachung durch mehrere Kraftfahrzeuge
§ 18 Ersatzpflicht des Fahrzeugführers
§ 19
§ 20 Örtliche Zuständigkeit
Straßenverkehrsgesetz (StVG)
§ 20 Örtliche Zuständigkeit
Für Klagen, die auf Grund dieses Gesetzes erhoben werden, ist auch das Gericht zuständig, in dessen Bezirk das schädigende Ereignis stattgefunden hat.