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Erster Abschnitt - Strafbefreiende Erklärung
§ 1 Inhalt und Wirkung der strafbefreienden Erklärung
§ 2 Erklärungsberechtigte Person
§ 3 Inhalt, Form und Adressat der strafbefreienden Erklärung
§ 4 Umfang der Strafbefreiung
§ 5 Strafausschluss in besonderen Fällen
§ 6 Steuerordnungswidrigkeiten
§ 7 Ausschluss der Straf- oder Bußgeldbefreiung
Strafbefreiungserklärungsgesetz
(Gesetz über die strafbefreiende Erklärung - StraBEG)
§ 5 Strafausschluss in besonderen Fällen
Kann eine andere Tat wegen der Strafbarkeit nach den §
§ 370
und
370a der Abgabenordnung
nicht bestraft werden, so gilt dies auch dann, wenn eine Bestrafung nach den §
§ 370
und
370a der Abgabenordnung
auf Grund dieses Gesetzes entfällt.