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Erster Abschnitt - Allgemeines
§ 1 Anwendungsbereich und allgemeine Begriffsbestimmungen
§ 2 Grundregeln
§ 3 Allgemeine Anforderungen an den Bau der Betriebsanlagen und Fahrzeuge
§ 4 Allgemeine Anforderungen an den Betrieb
§ 5 Technische Aufsicht
§ 6 Ausnahmen
Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung
(Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen - BOStrab)
§ 6 Ausnahmen
Die Technische Aufsichtsbehörde kann von den Vorschriften dieser Verordnung in Einzelfällen Ausnahmen genehmigen.