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Erster Abschnitt - Erteilung von Auskünften und Akteneinsicht, sonstige Verwendung von Daten für verfahrensübergreifende Zwecke
§ 474 Auskünfte und Akteneinsicht für Justizbehörden und andere öffentliche Stellen
§ 475 Auskünfte und Akteneinsicht für Privatpersonen und sonstige Stellen
§ 476 Auskünfte und Akteneinsicht zu Forschungszwecken
§ 477 Datenübermittlung und Verwendungsbeschränkungen
§ 478 Entscheidung über Auskunft oder Akteneinsicht; Rechtsbehelfe
§ 479 Datenübermittlung von Amts wegen
§ 480 Unberührt bleibende Übermittlungsregelungen
§ 481 Verwendung personenbezogener Daten für polizeiliche Zwecke
§ 482 Mitteilung des Aktenzeichens und des Verfahrensausgangs an die Polizei
Strafprozeßordnung (StPO)
§ 480 Unberührt bleibende Übermittlungsregelungen
Besondere gesetzliche Bestimmungen, die die Übermittlung personenbezogener Daten aus Strafverfahren anordnen oder erlauben, bleiben unberührt.