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Dritter Abschnitt - Verfahren bei Einziehung und Vermögensbeschlagnahme
§ 421 Absehen von der Einziehung
§ 422 Abtrennung der Einziehung
§ 423 Einziehung nach Abtrennung
§ 424 Einziehungsbeteiligte am Strafverfahren
§ 425 Absehen von der Verfahrensbeteiligung
§ 426 Anhörung von möglichen Einziehungsbeteiligten im vorbereitenden Verfahren
§ 427 Befugnisse des Einziehungsbeteiligten im Hauptverfahren
§ 428 Vertretung des Einziehungsbeteiligten
§ 429 Terminsnachricht an den Einziehungsbeteiligten
§ 430 Stellung in der Hauptverhandlung
§ 431 Rechtsmittelverfahren
§ 432 Einziehung durch Strafbefehl
§ 433 Nachverfahren
§ 434 Entscheidung im Nachverfahren
§ 435 Selbständiges Einziehungsverfahren
§ 436 Entscheidung im selbständigen Einziehungsverfahren
§ 437 Besondere Regelungen für das selbständige Einziehungsverfahren
§ 438 Nebenbetroffene am Strafverfahren
§ 439 Der Einziehung gleichstehende Rechtsfolgen
§ 443 Vermögensbeschlagnahme
Strafprozeßordnung (StPO)
§ 439 Der Einziehung gleichstehende Rechtsfolgen
Vernichtung, Unbrauchbarmachung und Beseitigung eines gesetzwidrigen Zustandes stehen im Sinne der §
§ 421
bis
436
der Einziehung gleich.