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Erster Abschnitt - Verfahren bei Strafbefehlen
§ 407 Zulässigkeit
§ 408 Richterliche Entscheidung über einen Strafbefehlsantrag
§ 408a Strafbefehlsantrag nach Eröffnung des Hauptverfahrens
§ 408b Bestellung eines Verteidigers bei beantragter Freiheitsstrafe
§ 409 Inhalt des Strafbefehls
§ 410 Einspruch; Form und Frist des Einspruchs; Rechtskraft
§ 411 Verwerfung wegen Unzulässigkeit; Termin zur Hauptverhandlung
§ 412 Ausbleiben des Angeklagten; Einspruchsverwerfung
Strafprozeßordnung (StPO)
§ 412 Ausbleiben des Angeklagten; Einspruchsverwerfung
§ 329 Absatz 1, 3, 6 und 7
ist entsprechend anzuwenden.
Hat der gesetzliche Vertreter Einspruch eingelegt, so ist auch
§ 330
entsprechend anzuwenden.