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Erster Abschnitt - Privatklage
§ 374 Zulässigkeit; Privatklageberechtigte
§ 375 Mehrere Privatklageberechtigte
§ 376 Anklageerhebung bei Privatklagedelikten
§ 377 Beteiligung der Staatsanwaltschaft; Übernahme der Verfolgung
§ 378 Beistand und Vertreter des Privatklägers
§ 379 Sicherheitsleistung; Prozesskostenhilfe
§ 379a Gebührenvorschuss
§ 380 Erfolgloser Sühneversuch als Zulässigkeitsvoraussetzung
§ 381 Erhebung der Privatklage
§ 382 Mitteilung der Privatklage an den Beschuldigten
§ 383 Eröffnungs- oder Zurückweisungsbeschluss; Einstellung bei geringer Schuld
§ 384 Weiteres Verfahren
§ 385 Stellung des Privatklägers; Ladung; Akteneinsicht
§ 386 Ladung von Zeugen und Sachverständigen
§ 387 Vertretung in der Hauptverhandlung
§ 388 Widerklage
§ 389 Einstellung durch Urteil bei Verdacht eines Offizialdelikts
§ 390 Rechtsmittel des Privatklägers
§ 391 Rücknahme der Privatklage; Verwerfung bei Versäumung; Wiedereinsetzung
§ 392 Wirkung der Rücknahme
§ 393 Tod des Privatklägers
§ 394 Bekanntmachung an den Beschuldigten
Strafprozeßordnung (StPO)
§ 382 Mitteilung der Privatklage an den Beschuldigten
Ist die Klage vorschriftsmäßig erhoben, so teilt das Gericht sie dem Beschuldigten unter Bestimmung einer Frist zur Erklärung mit.