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Abschnitt 4a - Gerichtliche Entscheidungen
§ 33 Gewährung rechtlichen Gehörs vor einer Entscheidung
§ 33a Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Nichtgewährung rechtlichen Gehörs
§ 34 Begründung anfechtbarer und ablehnender Entscheidungen
§ 34a Eintritt der Rechtskraft bei Verwerfung eines Rechtsmittels durch Beschluss
§ 35 Bekanntmachung
§ 35a Rechtsmittelbelehrung
Strafprozeßordnung (StPO)
§ 34a Eintritt der Rechtskraft bei Verwerfung eines Rechtsmittels durch Beschluss
Führt nach rechtzeitiger Einlegung eines Rechtsmittels ein Beschluß unmittelbar die Rechtskraft der angefochtenen Entscheidung herbei, so gilt die Rechtskraft als mit Ablauf des Tages der Beschlußfassung eingetreten.