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Erster Abschnitt - Sachliche Zuständigkeit der Gerichte
§ 1 Anwendbarkeit des Gerichtsverfassungsgesetzes
§ 2 Verbindung und Trennung von Strafsachen
§ 3 Begriff des Zusammenhanges
§ 4 Verbindung und Trennung rechtshängiger Strafsachen
§ 5 Maßgebendes Verfahren
§ 6 Prüfung der sachlichen Zuständigkeit
§ 6a Zuständigkeit besonderer Strafkammern
Strafprozeßordnung (StPO)
§ 3 Begriff des Zusammenhanges
Ein Zusammenhang ist vorhanden, wenn eine Person mehrerer Straftaten beschuldigt wird oder wenn bei einer Tat mehrere Personen als Täter, Teilnehmer oder der Datenhehlerei, Begünstigung, Strafvereitelung oder Hehlerei beschuldigt werden.