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Sechster Abschnitt - Hauptverhandlung
§ 226 Ununterbrochene Gegenwart
§ 227 Mehrere Staatsanwälte und Verteidiger
§ 228 Aussetzung und Unterbrechung
§ 229 Höchstdauer einer Unterbrechung
§ 230 Ausbleiben des Angeklagten
§ 231 Anwesenheitspflicht des Angeklagten
§ 231a Herbeiführung der Verhandlungsunfähigkeit durch den Angeklagten
§ 231b Fortsetzung nach Entfernung des Angeklagten zur Aufrechterhaltung der Ordnung
§ 231c Beurlaubung einzelner Angeklagter und ihrer Pflichtverteidiger
§ 232 Durchführung der Hauptverhandlung trotz Ausbleibens des Angeklagten
§ 233 Entbindung des Angeklagten von der Pflicht zum Erscheinen
§ 234 Vertretung des abwesenden Angeklagten
§ 234a Befugnisse des Verteidigers bei Vertretung des abwesenden Angeklagten
§ 235 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verhandlung ohne den Angeklagten
§ 236 Anordnung des persönlichen Erscheinens des Angeklagten
§ 237 Verbindung mehrerer Strafsachen
§ 238 Verhandlungsleitung
§ 239 Kreuzverhör
§ 240 Fragerecht
§ 241 Zurückweisung von Fragen durch den Vorsitzenden
§ 241a Vernehmung minderjähriger Zeugen durch den Vorsitzenden
§ 242 Entscheidung über die Zulässigkeit von Fragen
§ 243 Gang der Hauptverhandlung
§ 244 Beweisaufnahme; Untersuchungsgrundsatz; Ablehnung von Beweisanträgen
§ 245 Umfang der Beweisaufnahme; präsente Beweismittel
§ 246 Ablehnung von Beweisanträgen wegen Verspätung
§ 246a Vernehmung eines Sachverständigen vor Entscheidung über eine Unterbringung
§ 247 Entfernung des Angeklagten bei Vernehmung von Mitangeklagten und Zeugen
§ 247a Anordnung einer audiovisuellen Vernehmung von Zeugen
§ 248 Entlassung der Zeugen und Sachverständigen
§ 249 Führung des Urkundenbeweises durch Verlesung; Selbstleseverfahren
§ 250 Grundsatz der persönlichen Vernehmung
§ 251 Urkundenbeweis durch Verlesung von Protokollen
§ 252 Verbot der Protokollverlesung nach Zeugnisverweigerung
§ 253 Protokollverlesung zur Gedächtnisunterstützung
§ 254 Verlesung eines richterlichen Protokolls bei Geständnis oder Widersprüchen
§ 255 Protokollierung der Verlesung
§ 255a Vorführung einer aufgezeichneten Zeugenvernehmung
§ 256 Verlesung der Erklärungen von Behörden und Sachverständigen
§ 257 Befragung des Angeklagten und Erklärungsrechte nach einer Beweiserhebung
§ 257a Form von Anträgen und Anregungen zu Verfahrensfragen
§ 257b Erörterung des Verfahrensstands mit den Verfahrensbeteiligten
§ 257c Verständigung zwischen Gericht und Verfahrensbeteiligten
§ 258 Schlussvorträge; Recht des letzten Wortes
§ 259 Dolmetscher
§ 260 Urteil
§ 261 Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung
§ 262 Entscheidung zivilrechtlicher Vorfragen
§ 263 Abstimmung
§ 264 Gegenstand des Urteils
§ 265 Veränderung des rechtlichen Gesichtspunktes oder der Sachlage
§ 265a Befragung des Angeklagten vor Erteilung von Auflagen oder Weisungen
§ 266 Nachtragsanklage
§ 267 Urteilsgründe
§ 268 Urteilsverkündung
§ 268a Aussetzung der Vollstreckung von Strafen oder Maßregeln zur Bewährung
§ 268b Beschluss über die Fortdauer der Untersuchungshaft
§ 268c Belehrung bei Anordnung eines Fahrverbots
§ 268d Belehrung bei vorbehaltener Sicherungsverwahrung
§ 269 Verbot der Verweisung bei Zuständigkeit eines Gerichts niederer Ordnung
§ 270 Verweisung bei Zuständigkeit eines Gerichts höherer Ordnung
§ 271 Hauptverhandlungsprotokoll
§ 272 Inhalt des Hauptverhandlungsprotokolls
§ 273 Beurkundung der Hauptverhandlung
§ 274 Beweiskraft des Protokolls
§ 275 Absetzungsfrist und Form des Urteils
Strafprozeßordnung (StPO)
§ 257b Erörterung des Verfahrensstands mit den Verfahrensbeteiligten
Das Gericht kann in der Hauptverhandlung den Stand des Verfahrens mit den Verfahrensbeteiligten erörtern, soweit dies geeignet erscheint, das Verfahren zu fördern.