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Neunter Abschnitt - Verhaftung und vorläufige Festnahme
§ 112 Voraussetzungen der Untersuchungshaft; Haftgründe
§ 112a Haftgrund der Wiederholungsgefahr
§ 113 Untersuchungshaft bei leichteren Taten
§ 114 Haftbefehl
§ 114a Aushändigung des Haftbefehls; Übersetzung
§ 114b Belehrung des verhafteten Beschuldigten
§ 114c Benachrichtigung von Angehörigen
§ 114d Mitteilungen an die Vollzugsanstalt
§ 114e Übermittlung von Erkenntnissen durch die Vollzugsanstalt
§ 115 Vorführung vor den zuständigen Richter
§ 115a Vorführung vor den Richter des nächsten Amtsgerichts
§ 116 Aussetzung des Vollzugs des Haftbefehls
§ 116a Aussetzung gegen Sicherheitsleistung
§ 116b Verhältnis von Untersuchungshaft zu anderen freiheitsentziehenden Maßnahmen
§ 117 Haftprüfung
§ 118 Verfahren bei der Haftprüfung
§ 118a Mündliche Verhandlung bei der Haftprüfung
§ 118b Anwendung von Rechtsmittelvorschriften
§ 119 Haftgrundbezogene Beschränkungen während der Untersuchungshaft
§ 119a Gerichtliche Entscheidung über eine Maßnahme der Vollzugsbehörde
§ 120 Aufhebung des Haftbefehls
§ 121 Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate
§ 122 Besondere Haftprüfung durch das Oberlandesgericht
§ 122a Höchstdauer der Untersuchungshaft bei Wiederholungsgefahr
§ 123 Aufhebung der Vollzugsaussetzung dienender Maßnahmen
§ 124 Verfall der geleisteten Sicherheit
§ 125 Zuständigkeit für den Erlass des Haftbefehls
§ 126 Zuständigkeit für weitere gerichtliche Entscheidungen
§ 126a Einstweilige Unterbringung
§ 127 Vorläufige Festnahme
§ 127a Absehen von der Anordnung oder Aufrechterhaltung der vorläufigen Festnahme
§ 127b Vorläufige Festnahme und Haftbefehl bei beschleunigtem Verfahren
§ 128 Vorführung bei vorläufiger Festnahme
§ 129 Vorführung bei vorläufiger Festnahme nach Anklageerhebung
§ 130 Haftbefehl vor Stellung eines Strafantrags
Strafprozeßordnung (StPO)
§ 122a Höchstdauer der Untersuchungshaft bei Wiederholungsgefahr
In den Fällen des
§ 121 Abs. 1
darf der Vollzug der Haft nicht länger als ein Jahr aufrechterhalten werden, wenn sie auf den Haftgrund des
§ 112a
gestützt ist.