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Zweiter Titel - Strafbemessung
§ 46 Grundsätze der Strafzumessung
§ 46a Täter-Opfer-Ausgleich, Schadenswiedergutmachung
§ 46b Hilfe zur Aufklärung oder Verhinderung von schweren Straftaten
§ 47 Kurze Freiheitsstrafe nur in Ausnahmefällen
§ 48 (weggefallen)
§ 49 Besondere gesetzliche Milderungsgründe
§ 50 Zusammentreffen von Milderungsgründen
§ 51 Anrechnung
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 50 Zusammentreffen von Milderungsgründen
Ein Umstand, der allein oder mit anderen Umständen die Annahme eines minder schweren Falles begründet und der zugleich ein besonderer gesetzlicher Milderungsgrund nach
§ 49
ist, darf nur einmal berücksichtigt werden.